Eine Immobilienverwaltung – oft auch Bewirtschaftung genannt – entlastet Eigentümerinnen und Eigentümer bei der täglichen Betreuung ihrer Liegenschaft. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Aufgaben bei Mietliegenschaften und im Stockwerkeigentum und zeigt, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.
Bei vermieteten Wohn- und Geschäftsliegenschaften übernimmt die Verwaltung je nach Vertrag insbesondere:
Zu den Nebenkosten hält das Obligationenrecht fest, dass die Mieterschaft sie nur bezahlen muss, wenn dies besonders vereinbart ist (Art. 257a OR). Werden Nebenkosten mit Akontozahlungen erhoben, wird in der Regel jährlich abgerechnet; die Mieterschaft kann Einsicht in die Belege verlangen (Art. 257b OR).
Stockwerkeigentümergemeinschaften können eine Verwalterin oder einen Verwalter bestellen (Art. 712q ZGB). Zu den gesetzlichen Aufgaben gehört es unter anderem, die Beschlüsse der Versammlung auszuführen und die gemeinschaftliche Verwaltung zu besorgen (Art. 712s ZGB). In der Praxis umfasst das typischerweise:
Das Honorar wird im Verwaltungsvertrag festgelegt – häufig als Prozentsatz der Mieteinnahmen oder als Pauschale pro Einheit. Entscheidend ist, welche Leistungen im Grundhonorar enthalten sind und welche separat verrechnet werden, etwa die Begleitung grösserer Sanierungen oder Neuvermietungen. Vergleichen Sie Offerten deshalb immer anhand des konkreten Leistungsumfangs.
Im Verzeichnis der Immobilienverwaltungen finden Sie Verwaltungen in der ganzen Schweiz, filterbar nach Kanton, Ort und Sprache.