Wer in der Stadt Zürich oder an der Goldküste und am linken Seeufer eine Liegenschaft besitzt, steht früher oder später vor der Frage: selbst verwalten oder professionell verwalten lassen? Dieser Ratgeber erklärt, welche Leistungen eine Immobilienverwaltung umfasst, was sie kostet und wie Sie eine passende Verwaltung auswählen. Die Zahlen sind Orientierungswerte aus Branchenangaben, keine Preislisten; verbindlich ist immer die Offerte.
Das Wichtigste in Kürze
Mietliegenschaften: Honorar meist als Prozentsatz der Netto-Mietzinseinnahmen.
Stockwerkeigentum: Grundhonorar pro Gemeinschaft plus Betrag pro Einheit.
Preis ist nur die halbe Wahrheit: Prüfen Sie Leistungsumfang, Zusatzgebühren und Reaktionszeiten.
Die Stockwerkeigentümerversammlung bestellt die Verwaltung und kann sie abberufen (Art. 712m Abs. 1 Ziff. 2 und Art. 712r Abs. 1 ZGB; Entschädigungsansprüche vorbehalten) [1].
Welche Leistungen gehören zur Verwaltung?
Kaufmännische Verwaltung
Mietzinsinkasso, Mahnwesen, Nebenkostenabrechnung, Buchhaltung, Budget und Jahresrechnung sowie Korrespondenz mit Mietern und Behörden.
Technische Verwaltung
Koordination von Unterhalt und Reparaturen, Handwerkeraufträge, Abnahmen, Überwachung von Serviceverträgen und Planung grösserer Sanierungen.
Vermietung und Mieterwechsel
Inserieren, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Mietvertrag, Wohnungsübergaben und Anpassungen von Mietzinsen. Bei den Mietzinsen spielt der Referenzzinssatz eine Rolle.
Stockwerkeigentum
Vorbereitung und Leitung der Eigentümerversammlung, Vollzug der Beschlüsse, Verwaltung des Erneuerungsfonds und Vertretung der Gemeinschaft nach aussen.
Beispiel: 12 Wohnungen zu je CHF 2’000 Netto-Monatsmiete ergeben CHF 288’000 Jahresmiete.
Honorarsatz
Honorar pro Jahr
pro Wohnung und Monat
4 %
CHF 11’520
CHF 80
5 %
CHF 14’400
CHF 100
Stockwerkeigentum
Beispiel: Gemeinschaft mit 12 Einheiten. Orientierung: Grundhonorar ab etwa CHF 2’000 pro Jahr plus CHF 350 bis 500 pro Einheit [3]. Bei einem Grundhonorar von CHF 2’000 bis 2’500 ergibt das CHF 6’200 bis 8’500 pro Jahr, also rund CHF 517 bis 708 pro Einheit.
Dazu kommen häufig separat verrechnete Leistungen wie Mieterwechsel, Begleitung von Sanierungen, ausserordentliche Versammlungen oder Rechtsfälle. Verlangen Sie eine Liste dieser Zusatzgebühren.
Region Zürich und Zürichsee: Was ist anders?
Die Nachfrage nach Wohnraum ist gross: Die Leerwohnungsziffer lag am 1. Juni 2026 im Kanton Zürich bei 0,52 Prozent und in der Stadt Zürich bei 0,11 Prozent [2]. Vermietungen laufen deshalb rasch, was den Aufwand für Neuvermietung senkt, aber höhere Anforderungen an saubere Mietzinsgestaltung und Kommunikation stellt. Am Zürichsee kommen häufig Objekte mit gehobenem Standard, Umgebungsarbeiten und Schwimmbad- oder Liftwartung dazu; klären Sie, ob die Verwaltung dafür eigene Fachleute einsetzt.
Auswahl: Worauf Sie achten sollten
Regionale Erfahrung: Kennt die Verwaltung die Gemeinde, die Handwerker und die Behörden vor Ort?
Referenzen: Vergleichbare Objekte und Eigentümer als Referenz.
Leistungsbeschrieb: Schriftlich, mit Abgrenzung von Grund- und Zusatzleistungen.
Bei wenigen Wohnungen ist das Honorar im Verhältnis hoch. Viele Eigentümer verwalten selbst, solange Zeit, Fachwissen und Distanz es erlauben. Mit mehreren Mietparteien, Sanierungen oder Wohnsitz im Ausland ändert sich das.
Kann ich die Verwaltung wechseln?
Ja. Beim Stockwerkeigentum entscheidet die Versammlung; bei Mietliegenschaften gelten die Kündigungsfristen im Verwaltungsvertrag.
Sind Verwaltungskosten auf Mieter überwälzbar?
Nur, was im Mietvertrag als Nebenkosten klar vereinbart ist. Der allgemeine Verwaltungsaufwand gehört in der Regel nicht dazu.
Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung. Angaben ohne Gewähr; massgebend sind die jeweils aktuellen Rechtsgrundlagen.
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